Skip to main content

Terminvereinbarung

Sprechzeiten

Montag 8:00 - 12:00 Uhr 17:00 - 19:00 Uhr
Dienstag 8:00 - 12:00 Uhr  
Mittwoch 8:00 - 12:00 Uhr 16:00 - 18:00 Uhr
Donnerstag 8:00 - 12:00 Uhr  
Freitag 8:00 - 13:00 Uhr  
    oder nach Vereinbarung

Telefonische Terminvereinbarung, Rezeptbestellung und –abholung und Laboruntersuchungen sind während der Öffnungszeiten möglich!

Volle Wartezimmer und lange Wartezeiten sind für alle Beteiligten unangenehm. Deshalb nutzen Sie bitte die Möglichkeit, so früh wie möglich einen Termin bei dem von Ihnen gewünschten Arzt zu vereinbaren:

Tel. 07551-3133


Unsere Mitarbeiterinnen an der Anmeldung werden nach dem Grund Ihres Terminwunsches fragen, um den Zeitbedarf und die Dringlichkeit einschätzen zu können – eine kurze Information, ob Kontrolluntersuchung, gründlicher Checkup, ausführliches Gespräch oder anderes geplant ist, reicht vollkommen aus.


Wir sind bemüht, diese Termine bevorzugt und bestmöglich einzuhalten. Trotzdem können natürlich unvorhersehbare Notfälle oder unerwartet zeitintensive Behandlungen zu Verzögerungen führen – wir bitten um Ihr Verständnis.

Wenn Sie einen Termin einmal nicht einhalten können, geben Sie bitte so früh wie möglich Bescheid.

Leider werden sich Wartezeiten nicht vermeiden lassen, wenn Sie unangemeldet kommen – und zusätzlich den Wunsch nach einem bestimmten Arzt haben. Wir empfehlen, insbesondere bei  unkomplizierten Fragestellungen, den nächsten verfügbaren Arzt zu wählen!


Neu

Anrufbeantworter speziell für die Rezeptbestellung Ihrer gewohnten Medikamente - Tel. 916462, der das Anmeldetelefon (07551-3133) entlasten soll. Sie sprechen nach dem Piepton Ihren Namen / Vornamen / Telefonnummer auf sowie vom gewünschten Medikament den genauen Namen, die Wirkstärke, die Zubereitungsform (Tabletten, Kapseln ,Tropfen etc.) sowie die Packungsgröße oder Stückzahl. Der Anrufbeantworter wird täglich 1x nachmittags abgehört, und Sie können Ihre Rezepte spätestens am übernächsten Werktag abholen.


Bitte denken Sie an Ihre Versicherungskarte, die mindestens 1x pro Kalendervierteljahr neu eingelesen werden muss.